Krankenversicherungsbonus ohne Nachweis
Nach einem aktuellen Urteil des hessische Landessozialgerichts vom Donnerstag dürfen Krankenkassen auch ohne ärzlichen Nachweis einen Bonus für ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Krankenversicherten geben. Dieses sei nicht wettbewerbswidrig hieß es.
Die AOK Hessen hatte in dieser Auseinandersetzung einer Betriebskrankenkasse vorgeworfen, dass sie den Bonus ohne ärztliche Bescheinigung gwährte.
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Künstliche Befruchtungen
Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz so entschied unlängst das Bundessozialgericht, Az: B 1 KR 12/08 R das künstliche Befruchtungen von den Krankenkassen für Frauen über vierzig nicht (mit-)finanziert werden dürfen.
Rabattverträge rechtens
Die AOK hat vor dem Landesozialgericht Baden-Württemberg ein wichtigen Sieg errungen. So wurde in der Auseinandersetzung vor diesem Gericht die Ausschreibung der AOK-Gemeinschaft in allen angegriffenen Punkten für rechtmäßig befunden. Die Klage eines Pharmaunternehmens wurde vom Landesozialgericht Baden-Württemberg abgewiesen.
Der Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann erklärte am 26.1.09 in einer Meldung, dass man die geplanten Rabattverträge zum 1. März 2009 umsetzen werde.
Zahnarztwechsel
Das Landessozialgericht urteilte in einem Fall in dem eine Zahnarztpatientin den Zahnarzt aufgrund der Anfertigung eines vollständig unbrauchbaren Zahnersatzes wechseln wollte dass die Krankenkasse den Behandlerwechsel bewilligen und den Festzuschuss nochmals zahlen muss.
Mindestbemessungsgrenze
Für Selbstständige die freiwillig gesetzliche krankenversichert sind, gilt grundsätzlich eine Mindestbemessungsgrenze.
