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Verfügung gegen Bayerischen Hausärzteverband

In einer Pressemeldung begrüßte die Verhandlungsgemeinschaft der Ersatzkassen, der Betriebs- und der Innungskrankenkassen in Bayern eine Entscheidung vom Landgericht München I welches eine einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) erlassen hat. Diesem wird unter Androhung von 5- 250.000 Euro Ordnungsgeldes bzw. einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verboten, eine Patienteninformation den bayerischen Hausärzten zur Verfügung zu stellen. Das Gericht begündete dieses damit, dass

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Geschrieben von admin

14.04.2009