Verfügung gegen Bayerischen Hausärzteverband
In einer Pressemeldung begrüßte die Verhandlungsgemeinschaft der Ersatzkassen, der Betriebs- und der Innungskrankenkassen in Bayern eine Entscheidung vom Landgericht München I welches eine einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) erlassen hat. Diesem wird unter Androhung von 5- 250.000 Euro Ordnungsgeldes bzw. einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verboten, eine Patienteninformation den bayerischen Hausärzten zur Verfügung zu stellen. Das Gericht begündete dieses damit, dass
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Rabattverträge rechtens
Die AOK hat vor dem Landesozialgericht Baden-Württemberg ein wichtigen Sieg errungen. So wurde in der Auseinandersetzung vor diesem Gericht die Ausschreibung der AOK-Gemeinschaft in allen angegriffenen Punkten für rechtmäßig befunden. Die Klage eines Pharmaunternehmens wurde vom Landesozialgericht Baden-Württemberg abgewiesen.
Der Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann erklärte am 26.1.09 in einer Meldung, dass man die geplanten Rabattverträge zum 1. März 2009 umsetzen werde.
