Künstliche Befruchtungen
Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz so entschied unlängst das Bundessozialgericht, Az: B 1 KR 12/08 R das künstliche Befruchtungen von den Krankenkassen für Frauen über vierzig nicht (mit-)finanziert werden dürfen.
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Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz so entschied unlängst das Bundessozialgericht, Az: B 1 KR 12/08 R das künstliche Befruchtungen von den Krankenkassen für Frauen über vierzig nicht (mit-)finanziert werden dürfen.