Verfügung gegen Bayerischen Hausärzteverband
In einer Pressemeldung begrüßte die Verhandlungsgemeinschaft der Ersatzkassen, der Betriebs- und der Innungskrankenkassen in Bayern eine Entscheidung vom Landgericht München I welches eine einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) erlassen hat. Diesem wird unter Androhung von 5- 250.000 Euro Ordnungsgeldes bzw. einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verboten, eine Patienteninformation den bayerischen Hausärzten zur Verfügung zu stellen. Das Gericht begündete dieses damit, dass
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Zuzahlungspflicht bei Arbeitslosengeld
Eine Bezieher des Arbeitslosengeldes II bereffende Entscheidung hatte am Dienstag das Bundessozialgericht zu fällen. Ein 53 Jähriger der 345 Euro Arbeitslosengeld II sowie Miet- und Heizungskostenzuschlag bezog und auf Grund seiner chronischen Erkrankung im Jahr 41,40 Euro Zuzahlung zu zahlen hatte hiergegen geklagt.
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