Künstliche Befruchtungen
Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz so entschied unlängst das Bundessozialgericht, Az: B 1 KR 12/08 R das künstliche Befruchtungen von den Krankenkassen für Frauen über vierzig nicht (mit-)finanziert werden dürfen.
Zuzahlungspflicht bei Arbeitslosengeld
Eine Bezieher des Arbeitslosengeldes II bereffende Entscheidung hatte am Dienstag das Bundessozialgericht zu fällen. Ein 53 Jähriger der 345 Euro Arbeitslosengeld II sowie Miet- und Heizungskostenzuschlag bezog und auf Grund seiner chronischen Erkrankung im Jahr 41,40 Euro Zuzahlung zu zahlen hatte hiergegen geklagt.
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