Erstattung der Kosten für Medikamente in 20111
Wer regelmäßig Medikamente einnehmen muß und gesetzlich krankenversichert ist, kennt es bereits seit Jahren: Er erhält ein Medikament mit gleichem Wirkstoff von einem Pharmaunternehmen, mit dem seine Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat. Ziel dabei ist eine Kostenreduzierung zu erreichen. Dieses hat allerdings nicht nur Vorteile sondern bringt auch diverse Probleme mit sich. So sind beispielsweise ältere Leute häufig iiritiert, wenn sich wieder Form und Farbe der Medikamente geändert hat. Dieses kann dann schnell zu Verwechselungen kommen.
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Verlängerte Angebote für Wirkstoffe
Wie die AOK Baden-Württemberg am 04.03.09 mitteilte, haben alle Arzneimittelhersteller die den jeweiligen Zuschlag für ein oder mehrere der europaweit ausgeschriebenen Wirkstoffe bekommen sollen, ihre Angebote wegen der noch fortdauerden Rechtssteitigkeiten und der daraus noch zur Zeit nicht möglichen Vergabe auf den 2.5.09 velängert.
Rabattverträge rechtens
Die AOK hat vor dem Landesozialgericht Baden-Württemberg ein wichtigen Sieg errungen. So wurde in der Auseinandersetzung vor diesem Gericht die Ausschreibung der AOK-Gemeinschaft in allen angegriffenen Punkten für rechtmäßig befunden. Die Klage eines Pharmaunternehmens wurde vom Landesozialgericht Baden-Württemberg abgewiesen.
Der Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann erklärte am 26.1.09 in einer Meldung, dass man die geplanten Rabattverträge zum 1. März 2009 umsetzen werde.
Rabattverträge
Die Deutsche Herzstiftung fordert heute (24.7.2008) in einer Pressemitteilung es es allen Patienten zu ermöglichen, bei ein- und demselben bewährten Präparat zu bleiben. Hindergrund dessen ist die Option der Krankenkassen mit Herstellern von Medikamenten Rabattverträge abschließen zu können um für die Versicherten günstiger Medikamente einkaufen zu können.
