Krankenkasse Infos

Infos zum Thema Krankenkassen und Private Krankenversicherung

Kündigung wegen Zusatzbeitrag

Mitglieder von Krankenkassen wie der Deutsche BKK, DAK, GBK Köln oder der BKK für Heilberufe haben oder werden wohl in den nächsten Tagen Post von ihrer Krankenkasse bekommen, die den Mitgliedern die Erhebung eines Zusatzbeitrages mitteilt, denn die Kasse ist verpflichtet, ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des Zusatzbeitrages über eine Erhöhung zu informieren und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Kündigungsfrist beträgt dann 2 Monate zum Monatsende. Böses Erwachen für diejenigen, die sich für einen Wahltarif z.B: mit Selbstbehalt oder Kostenerstattung etc. entschieden hatten. Trotz Erhebung eines Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse haben sie dann kein Sonderkündigungsrecht und sind 3 Jahre an diese Kasse gebunden. Wer sein Sonderkündigungsrecht nutzt und zu einer anderen Krankenkassen wechselt, der muss keinen Zusatzbeitrag trotz Kündigungsfrist zahlen.

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Möglichkeiten der Kostenerstattung

Eine neu aufgelegte Broschüre vom Hartmannbund informiert jetzt Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung über neue Optionen, über ihre Entscheidung für die Kostenerstattung den Status eines Privatpatienten zu bekommen.

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Geschrieben von admin

07.05.2007

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