Ausgabenanstieg für 2009
Wie das Statistische Bundesamt Destatis am 06.04.2011 mitteilte sind die Ausgaben für Gesundheit lagen in Deutschland im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um 13,8 Milliarden Euro bzw. 5,2 Prozent auf insgesamt 278,3 Milliarden Euro angestiegen. Diese Steigerung liegt markant über dem der Vorjahre.
Zuzahlungsbefreiungen 2009
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände machte gestern darauf aufmerksam, dass die Zuzahlungsbefreiungen mit Ende des Kalenderjahres 2008 auslaufen. Wir erinnern uns: Man kann sich von Zuzahlungen befreien lassen, allerdings sind vorher mindestens 2 % der Familienbruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt (abzüglich div.Freibeträge für Familienangehörige) an Zuzahlungen zu leisten.
Auch BKK B. Braun mit Rückzahlungen
Eine interessante Entwicklung deutet sich bei den Krankenkassen an: Als dritte Krankenkasse hat nun die BKK B. Braun für 2009 angekündigt, insgesamt 120 Euro Rückzahlung auszuschütten.
Auch IKK Südwest-Direkt mit Ausschüttung für 2009
Und noch eine Kasse gab heute eine Ausschüttung bekannt: Die Die IKK Südwest-Direkt wird ebenfalls ab dem Jahr 2009 an ihre Mitglieder eine Prämie von 100 Euro ausschütten, die ab 04.2009 quartalsweise in Höhe von 25 Euro gezahlt werden soll.
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Bundesgesundheitsministerium über Änderungen ab 2009
Auch das Bundesgesundheitsministerium informierte heute in einer Meldung über die Neuerungen im Bereich der Gesundheit für das neue Jahr. Dieses wollen wir Ihnen nicht vorenthalten:
Mehr Transparenz und Wettbewerb bei den Kassen, bessere Versorgung, umfangreiche Pflegeberatung, höhere Vergütung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie deutlich mehr Mittel für die Arbeit im Krankenhaus
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Zuzahlungen Versicherungen 2009
Eine Aufstellung der Eckdaten und Zuzahlungen sowie die Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2009 finden Sie auf Deutsche Versicherungen.info. Interessant dürfte die Frage sein, in wiefern die Krankenkassen im kommenden Jahr von der Möglichkeit, ohne
Einkommensprüfung bis zu 8 Euro und mit Einkommensprüfung bis zu
maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens pro Monat zusätzlich von Ihren Mitgliedern zu verlangen Gebrauch machen, wenn das Geld vom Gesundheitsfonds, welches Ihnen zugewiesen wurde, nicht ausreicht.
