Änderungen zum 1.April
Die meisten kennen den Wirkstoff Paracetamol. Dieser wird sofern die Packung mehr als zehn Gramm Wirkstoff beinhaltet zum 1. April verschreibungspflichtig. Auch Mittel mit Johanniskraut werden verschreibungspflichtig, wenn sie zur Behandlung mittelschwerer Depressionen zugelassen sind. Der Grund bei Paracetamol liegt darin, dass bei Überdosierung häufig lebensbedrohliche Vergiftungszustände auf Grund von Leberschäden auftraten. Bei Johanniskraut könne ein gewisses Suizidrisiko nicht ausgeschlossen werden heißt es in einer Meldung des Bundesministeriums für Gesundheit. Allerdings sollen Johanniskrautpräparate, die ausschließlich zur Anwendung bei leichten depressiven Zuständen zugelassen sind rezeptfreibleiben.
Weiterhin gibt es noch einige Verbote und Verpflichtungen zum 1.4.2009 die sich primär an die Leistungserbringer und die Krankenkassen richten:
Krankenhausfinanzierung 2009
Der AOK Bundesverband gab heute am 4.9.08 in einer Meldung bekannt, dass man zu der aktuellen Erhöhung der Honorare der Ärzte um min. 2.5 Millarden Euro nun noch einen Beschluss zugunsten der Krankenhäuser befürchte, der mit der gleichen Summe oder höher nochmals zu Buche schlüge, da im vorliegenden Referentenentwurf zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung für 2009 vielfältige zusätzliche Belastungen der GK vorgesehen sei.
"Damit bleibt die Mängelliste des Gesetzentwurfs auch in der Referentenentwurf-Fassung im Wesentlichen unverändert", so Dr. Herbert Reichelt, Vizevorstandschef des AOK-Bundesverbandes. "Statt einer Förderung des Wettbewerbs erleben wir eine Renaissance der Selbstkostendeckung und Einheitspreise".
