Mindestbemessungsgrenze
Für Selbstständige die freiwillig gesetzliche krankenversichert sind, gilt grundsätzlich eine Mindestbemessungsgrenze.
Dieses stellte jüngst das Landessozialgericht Hamburg ( L 1 KR 15/07) dahingehend fest, das dies mit der Verfassung vereinbar sei. Nur wenn niedrigere Einkünfte nachgewiesen würden müsse weniger gezahlt werden. Auch die Aufforderung des Gesetzgebers Härtefallregelungen in die Satzung der Krankenkassen mit aufzunehmen ließe diesbezüglich kein anderes Ergebnis anzunehmen, da der Gesetzgeber dieser Regelung keine Rückwirkung beimesse.
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