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Krankenversicherungsbonus ohne Nachweis

Nach einem aktuellen Urteil des hessische Landessozialgerichts vom Donnerstag dürfen Krankenkassen auch ohne ärzlichen Nachweis einen Bonus für ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Krankenversicherten geben. Dieses sei nicht wettbewerbswidrig hieß es.

Die AOK Hessen hatte in dieser Auseinandersetzung einer Betriebskrankenkasse vorgeworfen, dass sie den Bonus ohne ärztliche Bescheinigung gwährte.

Die Betriebskrankenkasse gewährte ihren Versicherten den Bonus, wenn Body-Maß-Index zwischen 18 und 27 lag und sie schon 6 Monate Nichtraucher waren.

Der Verzicht aber auf einen entsprechenden ärztlichen Nachweis sei Sache der Krankenversicherung und nicht wettbewerbswidrig entschied das Landessozialgericht in einem Eilverfahren (Az.: L 8 KR 294/09 B ER). Eine Revision wurde nicht zugelassen.

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