Bundeskartellamt leitet Verfahren ein
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung gestern berichtete, hat das Bundeskartellamt gegen 9 gesetzliche Krankenkassen förmliche Verfahren eingeleitet, da man basierend auf der Vorprüfung ausreichende Hinweise auf eine Absprache der Krankenkassen hätte.
Regressforderungen von Krankenkassen
Wie die Finacial Times Deutschland am 13.02.10 berichtete müssen sich Städte und Kommunen auf eine Flut der Regressforderungen von den Krankenkassen einstellen. Diese hätten bedingt durch den Winter wesentlich mehr Rechnungen von Knochenbrüchen und Prellungen begleichen müssen.
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Hohe Verwaltungskosten beim Zusatzbeitrag
Die Zusatzbeiträge bleiben ein heiss diskutiertes Thema. In Hannover erscheinenden "Neuen Presse" äusserte sich Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH-Allianz dahingehend, dass vermutlich für alle Krankenkassen der Anteil der Verwaltungskosten bei einem Zusatzbeitrag von acht Euro bei etwa zwei Euro liegen werde.
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Rechnungen zu hoch
Zeit Online berichtet heute, dass nach Angaben von Birgit Fischer, Stellvertretende Vorsitzende der Barmer Ersatzkasse die Krankenkassen durch zu hohe Rechnungen der Krankenhäuser belastet würden.
Kündigung wegen Zusatzbeitrag
Mitglieder von Krankenkassen wie der Deutsche BKK, DAK, GBK Köln oder der BKK für Heilberufe haben oder werden wohl in den nächsten Tagen Post von ihrer Krankenkasse bekommen, die den Mitgliedern die Erhebung eines Zusatzbeitrages mitteilt, denn die Kasse ist verpflichtet, ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des Zusatzbeitrages über eine Erhöhung zu informieren und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Kündigungsfrist beträgt dann 2 Monate zum Monatsende. Böses Erwachen für diejenigen, die sich für einen Wahltarif z.B: mit Selbstbehalt oder Kostenerstattung etc. entschieden hatten. Trotz Erhebung eines Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse haben sie dann kein Sonderkündigungsrecht und sind 3 Jahre an diese Kasse gebunden. Wer sein Sonderkündigungsrecht nutzt und zu einer anderen Krankenkassen wechselt, der muss keinen Zusatzbeitrag trotz Kündigungsfrist zahlen.
