Künstliche Befruchtungen
Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz so entschied unlängst das Bundessozialgericht, Az: B 1 KR 12/08 R das künstliche Befruchtungen von den Krankenkassen für Frauen über vierzig nicht (mit-)finanziert werden dürfen.
Der Gesetzgeber habe damit seinen weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten und die unterschiedliche Behandlung von Ehefrauen vor und nach dem 40. Geburtstag sei sachlich gerechtfertigt hieß es. Der Erfolg einer künstliche Befruchtungen nach dem 40. Geburtstag sei gering.
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