Verfügung gegen Bayerischen Hausärzteverband
In einer Pressemeldung begrüßte die Verhandlungsgemeinschaft der Ersatzkassen, der Betriebs- und der Innungskrankenkassen in Bayern eine Entscheidung vom Landgericht München I welches eine einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) erlassen hat. Diesem wird unter Androhung von 5- 250.000 Euro Ordnungsgeldes bzw. einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verboten, eine Patienteninformation den bayerischen Hausärzten zur Verfügung zu stellen. Das Gericht begündete dieses damit, dass
mit diesen Informationen die Hausärzte verleitet würden, "ihre Patienten in unlauterer, weil die natürliche Autorität und das besondere Vertrauensverhältnis des Arztes gegenüber seinen Patienten unangemessen ausnutzenden Art und Weise, zum Wechsel ihrer Krankenkasse aufzufordern".
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