Verkürzte Kündigungszeit
CITY BKK verzichtet auf die Vertragsbindung: Einen interessanten Weg bei der Kündigungsfrist geht die CITY BKK mit ihrer Freiheitsgarantie. Seit dem Start des Gesundheitsfons hat die CITY BKK die Bindungspflicht für Mitglieder freiwillig aufgehoben.
So können alle Mitglieder der CITY BKK seit dem 1.01.2009 ihre Mitgliedschaft bei der CITY BKK unabhängig von der bisherigen Dauer ihrer Mitgliedschaft zum übernächsten Kalendermonat beenden. Einfach gesagt: 2 Monat Kündigungsfrist. Hierfür sei so hieß es die Satzung der CITY BKK geändert worden. Zu beachten ist, dass man lt. gesetzlichen Vorgaben bei einem Wechsel sich bei einer anderen Kasse der gleichen Kassenart anmelden muss, welches in diesem Falle der Anmeldung an einer anderen BKK entspricht. Das Mitglied darf auch zuvor keinen Wahltarif auf Grund der dreijährige Bindungspflicht gewählt haben, da dieser nicht aufgehoben werden kann.
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