Vertragszwang mit Hausärzte-Gemeinschaften
Wie der AOK-Bundesverband heute bekannt gab erweist sich die gesetzliche Verpflichtung der Kassen mit privaten Hausärzte-Gemeinschaften Verträge bis Ende 06.2009 für die speziellen Hausarzt-Programme abzuschließen immer mehr als Hindernis für einen flächendeckend verfügbaren Basistarif. So fordert man denn auch, diesen Vertragszwang wieder aus dem Sozialgesetzbuch zu nehmen.
Der neue gesetzliche Vertragszwang verleite Hausärzte-Gemeinschaften zu Forderungen nach einer Verdoppelung der Hausarzt-Honorare.
Insgesammt hat die AOK im Bundesgebiet schon ca. 3 Mil. Versicherte für die freiwillige Einschreibung in hausärztliche Versorgungsprogramme gewinnen können. Gesetzlich sind die Krankenkassen seit Anfang des Jahres dazu verpflichtet, Hausarztverträge mit Gemeinschaften von Allgemeinmedizinern abzuschließen.
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