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Rabattverträge rechtens

Die AOK hat vor dem Landesozialgericht Baden-Württemberg ein wichtigen Sieg errungen. So wurde in der Auseinandersetzung vor diesem Gericht die Ausschreibung der AOK-Gemeinschaft in allen angegriffenen Punkten für rechtmäßig befunden. Die Klage eines Pharmaunternehmens wurde vom Landesozialgericht Baden-Württemberg abgewiesen. Der Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann erklärte am 26.1.09 in einer Meldung, dass man die geplanten Rabattverträge zum 1. März 2009 umsetzen werde.

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