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Pendlerpauschale mit Folgen

Den meisten dürfte das Urteil am 9. Dezember 2008 zur Pedlerpauschale des Bundesverfassungsgerichtes wohl kaum entgangen sein, war es doch in fast allen Nachrichtensendern und Zeitung Thema Nummer 1. Die Pendlerpauschale pauschalisiert die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und mindert das zu versteuernde Einkommen. Mit dem Urteil gilt die Pendlerpauschale zukünftig wieder ab dem ersten Kilometer.

Den wenigsten ist allerdings aufgefallen, dass diese daraus resultierenden Einnahmen bei einer Pauschalversteuerung nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind und somit darauf dann keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sein dürften. Es dürfte vom großen Interesse sein, wie hoch die zu viel gezahlten und zu erstattenden Beiträge sein werden, könnte sich doch bei so mancher Krankenkasse ein großes Finanzloch auftun.

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