Was ist ein Standardtarif ?
Was ist eigentlich ein Standardtarif?
Die Private Krankenversicherung muss seit Juli 2007 den sogennannten staatlich teilregulierten Standardtarif anbieten der vergleichbar mit den Leistungen der Krankenkassen ist. Er ist beitragsmäßig auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.
In diesen können Versicherte wechseln, die älter als
55 Jahre sind, das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt
und er min. 10 Jahre in der privaten Krankenversicherung ist. Ist er 65
Jahre kommt die Voraussetzung Beitragsbemessungsgrenze nicht zum
tragen.Mit dem neuen Jahr wird der Standardtarif vom neuen sogenannten
Basistarif abgelöst. In diesen können Versicherte jeder zeit wechseln.
Dieses soll auch für gesetzlich versicherte gelten. Es besteht Kontrahierungszwang, sodass Versicherungsunternehmen die Aufnahme in den Basistarif nicht ablehnen dürfen, unabhängig von einer Vorerkrankung. Auch Zuschläge wegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos dürfen beim Basistarif nicht erhoben werden. Abrechnungstechnisch sind die Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zuständig.
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